29.03.2020
Am Mittwochnachmittag stimmte der Bundestag dem vom Regierungskabinett am Montag eingebrachten Nachtragshaushalt zu. Durch den Beschluss zum Staatshaushalt verfügt der Bund über 122,5 Milliarden Euro zur Finanzierung der Corona-Notfallprogramme.
Damit ist der Weg frei für ein Gesetzespaket, das Hilfsprogramme für Unternehmen, das Gesundheitswesen aber auch Einzelpersonen bereitstellt, um die Auswirkungen der Corona-Krise abzufedern. Am Freitag stimmte der Bundesrat wie erwartet dem Gesetzespaket zu, da die Maßnahmen in die Zuständigkeitsbereiche der Länder eingreifen und Kompetenzen an den Bund abgegeben werden.
Der neue Bundeshaushalt von 484,5 Milliarden Euro bedeutet knapp ein Drittel Mehrausgaben gegenüber dem ursprünglichen Haushaltsplanvolumen von 362 Milliarden Euro.
Der Bund schätzt die Steuerverluste durch die Folgen der Corona-Pandemie um bei 33,5 Milliarden. Damit summieren sich die Kosten für den Haushalt auf insgesamt 156 Milliarden, die durch eine Neuverschuldung jenseits der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse gedeckt werden sollen. Jedoch ermöglicht eine am entsprechenden Paragrafen angehängte Notfallklausel, die festgesetzte maximale Neuverschuldung von 100 Milliarden auszusetzen, womit die weiteren 56 Milliarden mobilisiert werden können.
Hinsichtlich weiterer 600 Milliarden für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) und 100 Milliarden Kreditmittel für die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und möglicher Unternehmensbeteiligungen des Bundes an Unternehmen, belaufen sich die gesamten Kosten auf über 1 Billionen Euro.
Hier die Links zu den Hilfspaketen des Bundes und des Landes NRW:
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner
https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020