Corona-Krise: Bund und Länder einigen sich auf Maßnahmen

Oktober 15, 2020
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Angesichts einer zweiten Corona-Welle haben sich Bund und Länder bei einem Treffen im Kanzleramt auf weitergehende Maßnahmen verständigt. Das in einigen Bereichen bundesweit einheitliche Regelwerk umfasst eine strengere Maskenpflicht, weniger Personen bei Feiern und Sperrstunden in Corona-Hotspots. In Anbetracht der steigenden Infektionszahlen und der unterschiedlichen Handhabung der Bundesländer sowie die Sorge vor der sinkenden Akzeptanz der Corona-Regelungen in der Bevölkerung, hat der Bund mit den Ländern am Nachmittag über erweiterte Maßnahmen beraten.

Eine ungewöhnlich besorgte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zeigte sich zwar mit den neuen Beschlüssen zufrieden, betonte aber zugleich den Ernst der Lage und warnte vor einer „Jahrhundert-Herausforderung“. Laut Aussagen aus Teilnehmerkreisen seien die Maßnahmen für die Kanzlerin nicht ausreichend genug. Mit den neuen Regelungen sollen die Infektionsfälle gesenkt und ein Lockdown wie im vergangenen Frühjahr unbedingt verhindert werden. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte bei der Pressekonferenz im Bundeskanzleramt, dass der zweite Lockdown näher sei als man es wahrhaben wolle und es jetzt wichtig sei, „die Weichen richtigzustellen“.

Mehr Maske, weniger Alkohol, weniger Feiern

Der beschlossene Entwurf des Bundes und der Länderregierungen sieht in der sogenannten Hotspot-Strategie vor, dass „Länder konsequent verschärfende lokale Beschränkungsmaßnahmen“ ergreifen, „sobald das Infektionsgeschehen über die Grenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tage steigt. Die lokalen Maßnahmen müssen zielgerichtet und überregional vergleichbar sein“.

Für Städte und Regionen mit stark steigenden Corona-Zahlen soll es bereits ab 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner eine ergänzende Maskenpflicht geben. Dann soll die Maskenpflicht auch überall da gelten, wo Menschen dichter beziehungsweise länger zusammenkommen. Außerdem soll bei privaten Feiern die Teilnehmerzahl künftig generell auf maximal 15 Personen und bei Versammlungen im öffentlichen Raum auf 25 Personen begrenzt werden. Die Bundeskanzlerin begründete die Herabsetzung der Inzidenzwerte auf 35 mit der exponentiellen Infektionsrate und dem somit sehr schnellen Sprung auf die Inzidenz von 50. In Corona-Hotspots mit Inzidenzwerten von mehr als 50 sollen sich künftig nur noch maximal zehn Personen im öffentlichen Raum treffen dürfen. Im privaten Raum soll die maximale Teilnehmerzahl auf 10 Personen aus höchstens zwei Haushalten begrenzt werden. Sollten die neuen Maßnahmen den Anstieg nicht zum Stillstand bringen, soll „der Aufenthalt im öffentlichen Raum nurmehr mit 5 Personen oder den Angehörigen von zwei Haushalten gestattet“ sein.

In Corona-Hotspots soll es künftig generell eine Sperrstunde um 23 Uhr in der Gastronomie geben. Dies soll ab 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche gelten. Bars und Clubs sollen geschlossen werden. Die Strategie in Partymeilen mit Alkoholausschank an die Regeln und die Vernunft zu appellieren erwiesen sich bisher als schwierig.

Neben der Leopoldina forderten Akteure aus der Wirtschaft und Kommunen den Bund und die Länder auf ihr Vorgehen besser zu koordinieren und zu vereinheitlichen. Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) sagte bereits im Morgenmagazin, dass die unterschiedlichen Maßnahmen in den Ländern Verwirrung in der Bevölkerung stiften und so die Unterstützung durch die Bevölkerung gefährdet werde. Mit den einheitlicheren Regeln soll dem nun entgegengesteuert werden.

Keine Einigung beim Beherbergungsverbot

Über ein einheitliches Vorgehen beim umstrittenen Beherbergungsverbot konnten sich Bund und Länder nicht einigen. Bundeskanzlerin Angela Merkel zeigte sich bei der Pressekonferenz im Bundeskanzleramt „nicht ganz zufrieden“ über die Uneinigkeit in der Beherbergungsfrage. Potenzielle Maßnahmen sollen bis zum 8 November geprüft werden, um dann über weitere Regelungen zu beraten.

Am vergangenen Mittwoch hatten einige Bundesländer wie Bayern oder Mecklenburg-Vorpommern beschlossen, dass Reisende aus Orten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern, bei Reisen innerhalb von Deutschland nur dann beherbergt werden dürfen, wenn sie einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorweisen können. An dieser Regelung gibt es seitens einiger Politiker und aus der Tourismusbranche Kritik. Nach Armin Laschet (CDU) sei das Beherbergungsverbot verwirrend, da Reisende, die aus einem Hochrisikogebiet in NRW die Übernachtung in Bayern nicht gestattet sei, aber umgekehrt schon. Der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft warnte bei einem Beherbergungsverbot vor einem zweiten Lockdown der Branche durch die Hintertür.

Zwischenzeitlich bestätigte das RKI erstmals seit April über 5000 neue Infektionsfälle. Mit 5132 Neuinfektionen innerhalb eines Tages bewegen sich die Zahlen auf das Niveau des Frühjahres zu. Am 28. März erreichten die Fallzahlen mit 6294 Infizierten ihren Höhepunkt seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie.

Die Kanzlerin sagte, dass die derzeitige Phase der Pandemie Ernst sei und der exponentielle Anstieg beunruhigend sei. Dabei kündigte sie an, die Überprüfung der Auswirkungen der neuen Maßnahmen nach 10 Tagen an, worauf es dann zu weiteren Rücksprachen mit Bund und Ländern kommen werde. „Was wir jetzt tun und nicht tun, wird entscheidend sein für die Frage, wie wir durch diese Pandemie kommen“, sagte Merkel. Dann werde sich zeigen ob es reiche oder nicht.

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