Der jährliche Fortschrittsbericht der EU zur Türkei veröffentlicht

Oktober 7, 2020
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Die Europäische Kommission hat den jährlichen Fortschrittsbericht zur Türkei veröffentlicht. Wie erwartet fiel der Bericht im Bereich der Außen- und Innenpolitik sowie bezüglich der demokratischen Defizite des Beitrittskandidaten zum Teil sehr negativ aus, obwohl „die herausragenden Anstrengungen“ der Türkei im Bereich der Migrations- und Asylpolitik ausdrücklich gelobt wurden.

Dem jährlichen Fortschrittsbericht der EU (2020) zufolge sind die negativen Auswirkungen der zweijährigen Notstandsmaßnahmen auf Demokratie und Grundrechte trotz der Aufhebung des Ausnahmezustands im Juli 2018 nach wie vor stark spürbar. Die EU kritisiert insbesondere „die Bündelung von Befugnissen auf der Ebene des Präsidenten“ und sieht die wirksame Gewaltenteilung zwischen Exekutive, Legislative und Judikative als nicht gewährleistet. “In Ermangelung eines wirksamen Mechanismus der gegenseitigen Kontrolle ist die demokratische Rechenschaftspflicht der Exekutive nach wie vor auf Wahlen beschränkt. Unter diesen Bedingungen setzten sich die gravierenden Rückschritte bei der Achtung demokratischer Standards, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundfreiheiten fort. Die politische Polarisierung verhinderte weiterhin einen konstruktiven parlamentarischen Dialog. Die parlamentarische Kontrolle über die Exekutive blieb schwach. Im Präsidialsystem waren viele Regulierungsbehörden und die Zentralbank direkt mit dem Amt des Präsidenten verbunden, wodurch ihre Unabhängigkeit untergraben wurde”, so die EU-Kommission.

Nach Ansicht der Kommission hatten die negativen Folgen der eingeführten Maßnahmen des Ausnahmezustands „die tiefgreifenden und verheerenden Auswirkungen“ auch auf die Lage der Menschen- und Grundrechte. Dies trifft am stärksten die Inspektionsweise der Untersuchungskommission für Notstandsmaßnahmen. “Der Mangel an institutioneller Unabhängigkeit, die langwierigen Überprüfungsverfahren, das Fehlen ausreichend individualisierter Kriterien und das Fehlen eines angemessenen Verteidigungsmittels lassen ernsthafte Zweifel aufkommen, ob die Untersuchungskommission für Notstandsmaßnahmen in der Lage ist, einen wirksamen Rechtsbehelf gegen Entlassungen zu schaffen”,  so die Kommission in ihrem Fortschrittsbericht. Während im Bericht „die Beschränkung und Überwachung der Tätigkeiten von Journalisten, Schriftstellern, Anwälten, Wissenschaftlern, Menschenrechtsverteidigern und kritischen Stimmen” stark kritisiert werden, spricht die EU sogar von “glaubwürdigen Meldungen von Folter und Misshandlung“.

Im Bereich der Justiz attestiert die EU der Türkei “erhebliche Rückschritte”. Es bestehe nach wie vor „Bedenken, insbesondere in Bezug auf den systemischen Mangel an Unabhängigkeit der Justiz“. Trotz der im Mai 2019 angekündigten Justizreform für den Zeitraum 2019-2023 vermisst die Kommission weiterhin „Maßnahmen, die von der Venedig-Kommission des Europarates und in den jährlichen Länderberichten der EU angeführten Bedenken ausräumen“.

Was die Korruptionsbekämpfung anbelangt, befinden sich die Vorbereitungen der Türkei weiterhin in einem frühen Stadium und es seien keine Fortschritte im Berichtszeitraum erzielt. Nach Meinung der Kommission fehlt der Türkei besonders an Gremien, die mit Präventivmaßnahmen zur Korruptionsbekämpfung befasst sind. “Die Mängel des Rechtsrahmens und der institutionellen Architektur ermöglichten ungebührliche politische Einflussnahme in verschiedenen Phasen der Ermittlungs- und Strafverfolgungsverfahren bei Korruptionsfällen” so die Kommission. Hinsichtlich der Bekämpfung der organisierten Kriminalität spricht die EU zwar von “einem gewissen Stand” aber sieht auch hier Verbesserungsbedarf.  „Die Türkei sollte ihre Erfolgsbilanz bei der Zerschlagung krimineller Netze und der Einziehung von Erträgen aus Straftaten sowie den Rechtsrahmen für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verbessern“, hieß es weiter im Bericht. 

Während der jährliche EU-Fortschrittsbericht der Türkei im Bereich der Außen- und Innenpolitik  ein deutlich negatives Zeugnis ausstellte, bescheinigte die Kommission dem Land  jedoch- abgesehen von den Ereignissen im März 2020 an der griechisch-türkischen Grenze- im Bereich der Migrations- und Asylpolitik “herausragende Anstrengungen”. Die Türkei hätte „eine Schlüsselrolle bei der wirksamen Steuerung der Migrationsströme entlang der östlichen Mittelmeerroute“ gespielt und weiterhin „herausragende Anstrengungen“ unternommen, um „massive und beispiellose humanitäre Hilfe und Unterstützung“ für syrische Flüchtlinge  (3,6 Millionen) und andere Asylsuchenden aus verschieden Ländern (370.000) geleistet.

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