Die EU will die Zollunion mit der Türkei ausweiten. Dies teilte die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, nach dem Treffen mit dem türkischen Präsidenten Erdoğan in Ankara mit. In Folge der konstruktiven Dialogbemühungen der Türkei wolle die EU den Beziehungen „neue Impulse verleihen“ und die wirtschaftlichen Beziehungen intensivieren. „Um den Handel weiter zu fördern, werden wir die Schwierigkeiten, die wir aktuell zweifellos haben, bei der Umsetzung unserer Zollunion in Angriff nehmen. Und wir werden an der Modernisierung des Rahmens für unsere Zollunion arbeiten. Diese Zollunion liefert einen einzigartigen Rahmen, den es in dieser Form mit keinem anderen Land gibt. Aus diesem Grund suchen wir auch nach innovativen Wegen, um nicht nur die Zollunion zu modernisieren, sondern auch die öffentlich-private Zusammenarbeit zu fördern und dabei den Schwerpunkt auf den grünen und digitalen Wandel zu legen“, so von der Leyen.
Bei der Frage der Visumfreiheit für die türkischen Staatsbürger stellte die Präsidentin von der Leyen zwar „eine Zusammenarbeit bei zwischenmenschlichen Kontakten und bei der Mobilität“ in Aussicht, machte aber wenige Hoffnung für die Abschaffung der bestehenden Visumpflicht. Die EU habe die Absicht, “Wege auszuloten, um die Zusammenarbeit bei zwischenmenschlichen Kontakten und bei der Mobilität zu verstärken“, hieß es in der Erklärung der Präsidentin weiter.
Während die EU im Bereich der Flüchtlingen und Migration mit der Türkei weiter zusammenarbeiten und das Land finanziell unterstützen will, erwartet sie im Gegenzug von der Türkei, dass sie „die gemachten Zusagen einhält“. Konkret erwarte die EU von der Türkei nämlich, dass sie „irreguläre Ausreisen verhindert und die Rückführung von Flüchtlingen von den griechischen Inseln unverzüglich wiederaufnimmt“.
Die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ging in ihrer Pressekonferenz auch auf die Achtung der Grundrechte und die Rechtsstaatlichkeit ein. „Charles Michel und ich haben heute mit aller Deutlichkeit darauf hingewiesen, dass die Achtung der Grundrechte und die Rechtsstaatlichkeit für die Europäische Union von elementarer Bedeutung sind. Dies muss integraler Bestandteil unserer Beziehung sein“, so von der Leyen.