DÜSSELDORF. Die NRW-Landesregierung geht davon aus, dass Fahrverbote in Städten frühestens im Jahr 2020 verhängt werden können. Die Restriktionen könnten erst in Kraft treten, wenn der Jahresmittelwert des Schadstoffausstoßes für Stickoxide an den Messstellen in NRW feststehe.
Auf Anfrage des Kölner Stadt-Anzeiger (ksta) teilte das Ministerium mit, dass dies im europäischen Umweltmonitoring festgelegt sei. Das habe damit zu tun, dass die Schadstoffwerte im Frühling und Herbst wegen der Inversions-Wetterlagen in der Regel höher liegen. Der Mittelwert für 2019 könne naturgemäß aber erst am Ende des Jahres errechnet werden, so das Ministerium.
NRW-Ministerpräsident Armin Laschet sagte der ksta, das Land werde „jedes Rechtsmittel ausschöpfen, um unverhältnismäßige Fahrverbote zu verhindern“. Sollten die Richter jedoch am Ende trotz aller Nachbesserungen der Luftreinhaltepläne Fahrverbote aussprechen, werde die Landesregierung das respektieren.