Neue Corona-Regeln: Öffentliches Leben erneut auf Stand-By

Oktober 29, 2020
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Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossen bei einer Videokonferenz am heutigen Nachmittag über verschärfte Maßnahmen im Zuge der Corona-Pandemie.

Ab dem 2. November bis zum Ende des Monats soll das öffentliche Leben bundesweit eingeschränkt werden. Mit den neuen Maßnahmen „gilt es eine nationale Gesundheitsnotlage zu vermeiden“, betonte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Das Ziel sei es, das Infektionsgeschehen aufzuhalten und die Zahl der Neuinfektionen wieder in die nachverfolgbare Größenordnung von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche zu senken.
Die Bundeskanzlerin begründet die tiefergreifenden Maßnahmen mit den exponentiell steigenden Infektionszahlen. So war am Mittwochmorgen mit 14964 Neuinfektionen binnen eines Tages erneut ein Rekordwert für Deutschland erreicht worden. Aktuell verdoppeln sich die Infiziertenzahlen etwa alle sieben und die Zahl der Intensivpatienten etwa alle zehn Tage.
Diesbezüglich warnte sie: „Wenn es bei diesem Tempo der Infektionen bleibt, dann kommen wir binnen Wochen an die Grenzen der Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems“. Des Weiteren könne „eine vollständige Kontaktnachverfolgung nicht mehr gewährleistet werden, was wiederum zu einer beschleunigten Ausbreitung des Virus beiträgt“, hieß es aus dem Beschluss des Bundes und der Länder. Dabei sei es das „wichtigste Instrument zur Eindämmung einer Pandemie“, betonte die Kanzlerin, dass „uns an vielen Stellen nicht mehr zu Verfügung“ steht. Dadurch „können Infektionsketten nicht mehr unterbrochen werden“, wodurch „die Kontrolle zur Ausbreitung des Virus verloren geht“, so die Kanzlerin. Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts „sind die Ansteckungsumstände im Bundesdurchschnitt in mehr als 75% der Fälle unklar“.
Um dem entgegenzusteuern einigten sich Bund und Länder in dem Beschluss auf einen Maßnahmenkatalog. Darin wird an die Bürger appelliert, weiterhin Abstand zu halten und „Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren“. „So soll der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ab sofort nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes, jedoch in jedem Falle maximal mit 10 Personen gestattet sein“, so der Beschluss. Außerdem soll auf nicht notwendige Besuche von Verwandten und privaten Reisen verzichtet werden. Hinsichtlich der Beherbergungskontroverse aus den vergangenen Wochen sieht der Beschluss jetzt bundesweit und einheitlich vor, „Übernachtungsangebote nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke“ zu ermöglichen. Des Weiteren werden Veranstaltungen und Einrichtungen, die zur Freizeitgestaltung oder zu Unterhaltungszwecken dienen, geschlossen. Dies betrifft auch den Amateur- und Freizeitsportbetrieb. Profisportveranstaltungen dürfen nur noch ohne Zuschauer stattfinden. Gastronomiebetriebe werden ebenfalls geschlossen. Jedoch sei die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen weiterhin möglich. Mit Ausnahmen von Friseursalons, sollen Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie zum Beispiel Kosmetik- oder Tattoostudios ebenfalls geschlossen werden.
In einem Positionspapier der KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung), das Mittwochnachmittag veröffentlicht wurde, werben Ärzte und Wissenschaftler für einen Strategiewechsel. Der KBV-Vorstandschef Dr. Andreas Gassen wies darauf hin, dass „es nicht möglich sei, das ganze Land in ein künstliches Koma zu versetzen“, ohne bleibende Schäden zu verursachen. Weiter heißt es in dem Papier, das unter anderen von dem Virologen Prof. Hendrik Streeck und Prof. Jonas Schmidt-Chanasit initiiert wurde, dass langfristig eine „Eindämmung alleine durch Kontaktpersonennachverfolgung“ nicht realisierbar sei. Stattdessen soll an die Eigenverantwortung der Menschen appelliert werden und der Fokus auf den spezifischen Schutz der Bevölkerungsgruppen, die ein hohes Risiko für schwere Krankheitsverläufe haben, gerichtet werden. Außerdem sei es aus Sicht von Professor Schmidt-Chanasit „nicht zielführend Gaststätten, Hotels und Theater zu schließen, in denen die Hygieneregeln eingehalten würden und es keinen Infektionsfall gäbe“.
Auch DEHOGA-Präsident Guido Zöllick wies bereits tags zuvor darauf hin, dass das „Gastgewerbe kein Pandemietreiber“ sei und warnte vor „neuen unbegründeten Verboten“. Demnach plädierte er auf die Verhältnismäßigkeit und appellierte an die Ministerpräsidenten ihre Entscheidungen sorgfältig abzuwägen, um „Planungssicherheit“ und „wirksame Hilfen“ zu gewährleisten. Des Weiteren forderte er den Staat auf, „vollumfänglich für den Schaden aufkommen“, die durch die Regelungen verursacht werden.
Um die Belastungen für die Wirtschaft abzufedern, sieht der Bund außerordentliche Wirtschaftshilfen im Umfang von 10 Milliarden Euro vor. Der Erstattungsbetrag soll 75 % des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter betragen. Für größere Unternehmen sollen andere Obergrenzen und Vorgaben gelten. Außerdem will der Bund Hilfsmaßnahmen für Unternehmen und Überbrückungshilfen für Akteure in den Kultur- und Veranstaltungsbranchen sowie für Soloselbstständige verlängern und verbessern. Schulen und Kitas sollen geöffnet bleiben, doch obliegt die Kompetenz der erforderlichen Schutzmaßnahmen bei den Ländern. Zwei Wochen nach dem Inkrafttreten der neuen Regelungen wollen sich Bund und Länder erneut treffen, um die Wirkung der Maßnahmen auf das Infektionsgeschehen zu evaluieren und gegebenenfalls anzupassen.

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