Deutsch-Pflicht für ausländische Prediger

November 14, 2019

Die Bundesregierung will eine Deutsch-Pflicht für ausländische „Religionsbedienstete“ wie Imame einführen. Das geht aus einem Entwurf zur Änderung der Beschäftigungs- und der Aufenthaltsverordnung hervor. Das Bundeskabinett brachte den vom Bundesinnenministerium und Bundesarbeitsministerium ausgearbeiteten Gesetzentwurf am Mittwoch auf den Weg. Es bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.

Nach der neuen Beschäftigungs- und Aufenthaltsverordnung müssen ausländische Religionsbedienstete „bereits bei der Einreise über deutsche Sprachkenntnisse verfügen“, um „ihnen von Beginn an die Kommunikation im gesellschaftlichen Umfeld zu ermöglichen“. Das Ziel sei es, „die Nutzung der deutschen Sprache durch ausländische Religionsbedienstete zu stärken“. Begründet wird dies damit, dass „aus religiösen Gründen Beschäftigte“ eine „Vorbild- und Beraterfunktion“ haben und „in ihren Gemeinden oft eine prägende Rolle“ übernehmen. Die Bundesregierung will so ein friedliches Zusammenleben verschiedener Kulturen und Religionen sowie die erfolgreiche Integration neu Zugewanderter in Deutschland erreichen.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass „die Erteilung eines Aufenthaltstitels bei ausländischen „Religionsbediensteten“, die „über einfache Sprachkenntnisse verfügen“, keiner Zustimmung bedarf. Dies soll bei besonderen Umständen und in Härtefällen auch bei fehlenden einfachen Sprachkenntnissen in Deutsch gelten. Der Nachweis muss dann jedoch „innerhalb eines Zeitraumes von weniger als einem Jahr nach Einreise“ erbracht werden.

Die vom Innenministerium initiierte Reglementierung sollte aus integrationspolitischen Gründen auf muslimische Geistliche abzielen. 80 bis 90 % der in deutschen Moscheen predigenden Imame sind aus dem Ausland entsandt und verfügen nicht selten über rudimentäre Deutschkenntnisse. Um den Vorwurf der Diskriminierung zu vermeiden, sieht der Entwurf den Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse für Bedienstete aller Religionsgruppen aus Nicht-EU Staaten vor.

Bereits Anfang Oktober äußerten in einer Stellungnahme der EKD (Evangelische Kirche in Deutschland) beide deutsche Kirchen bedenken an dem Entwurf. Es sei „verfassungsrechtlich problematisch, dass ausländische Geistliche bereits vor der Einreise Sprachkenntnisse nachweisen müssen.“ Sie sprechen sich gegen den Nachweis von Deutschkenntnissen vor der Einreise aus und plädieren stattdessen für Sprachkurse im Inland. „Ein Sprachkurs im Inland ist mindestens gleich-, wenn nicht besser geeignet, die Integration zu fördern“ heißt es in der Stellungnahme. Diese Forderung findet sich teilweise im Kabinettsentwurf wieder, in dem auch bei fehlenden einfachen Sprachkenntnissen die Option besteht eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, allerdings unter der Bedingung, den Nachweis „innerhalb eines Zeitraumes von weniger als einem Jahr nach Einreise“ zu erbringen.

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