ESSEN / GELSENKIRCHEN. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gibt Klagen für Diesel-Fahrverbote der Deutschen Umwelthilfe (DUH) statt. Die Ruhrgebietsstädte Gelsenkirchen und Essen müssen bis Juli 2019 Diesel-Fahrverbotszone um 18 Stadtteile erweitern. Zum ersten Mal soll auch eine Autobahn (A40) in die Fahrverbotszone einbezogen werden.
Das Gericht hat am Donnerstag über die Klagen der DUH für Diesel-Fahrverbote in den Städten Essen und Gelsenkirchen entschieden und beiden Klagen in vollem Umfang stattgegeben. Der Luftgrenzwert für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid soll damit schnellstmöglich eingehalten werden. Dabei geht es um eine Grenzwerteinhaltung jeweils im gesamten Stadtgebiet.
Zum ersten Mal in Deutschland wurde von einem Gericht auch ein Diesel-Fahrverbot für einen Abschnitt einer Bundesautobahn (A40) verfügt. In Essen wird die A40 für Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro 5/V teilgesperrt sein. Der Grund sei die hohe Belastung einer Wohnsiedlung im Stadtteil Essen-Frohnhausen, wo die Autobahn unmittelbar vorbeiführt.
Das Gericht betonte, dass ein Großteil der von der NRW-Landesregierung bisher in den Luftreinhalteplänen angeführten Maßnahmen „keine schnelle Wirkung“ verspreche. Die schnellstmögliche Grenzwerteinhaltung noch vor 2020, wie es das Bundesverwaltungsgericht gefordert hat, sei somit nicht möglich. Daher könne auf Diesel-Fahrverbote nicht mehr verzichtet werden. Der lange Zeitraum, in dem der Grenzwert überschritten wird, zwinge zu einer besonders effizienten Maßnahmenplanung.
Die DUH hatte eine Klage im November 2015 gegen das Land Nordrhein-Westfalen eingereicht. Ihr Ziel war die Einhaltung des seit 2010 verbindlich geltenden EU-Grenzwerts.