Die Europäische Kommission hat gegen die verschiedenen Spieleverlage Geldbußen in Höhe von 7,8 Mio. Euro verhängt. Der Kommission zufolge handelten die Spieleverlage Valve, Bandai Namco, Capcom, Focus Home, Koch Media und ZeniMax gegen das EU-Kartellrecht.
Die genannten Verlage beschränkten vor allem den grenzüberschreitenden Verkauf bestimmter PC-Videospiele an Nutzer in bestimmten Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), so die Kommission bei ihrer Begründung. Diese „Geoblocking-Praktiken“ waren jedoch nicht vereinbar mit dem geltenden Kartellrecht der EU. Die Kommission stellte bei ihrer Inspektion fest, dass die Verlage „durch ihre bilateralen Vereinbarungen zum Geoblocking bestimmter PC-Videospiele außerhalb bestimmter Gebiete den EWR-Markt abschotteten und damit gegen das EU-Kartellrecht verstießen“.
Während die Verlage, die mit der Kommission zusammenarbeiteten, eher ermäßigte Geldbußen von insgesamt mehr als 6 Mio. €uro zu zahlen hatten, belegte die Kommission Valve mit einer Geldbuße von mehr als 1,6 Mio. €uro. Margrethe Vestager, die zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission für Wettbewerbspolitik, äußerte sich zu den verhängten Geldbußen wie folgt: „Mehr als die Hälfte aller Menschen in Europa spielen Videospiele. Die Videospielbranche in Europa floriert und hat mittlerweile ein Marktvolumen von mehr als 17 Mrd. €uro. Die heute wegen der Geoblocking-Praktiken von Valve und fünf PC-Videospieleverlagen verhängten Geldbußen dienen als Erinnerung daran, dass es den Unternehmen nach dem EU-Wettbewerbsrecht untersagt ist, den grenzüberschreitenden Verkauf vertraglich zu beschränken. Denn solche Praktiken verhindern, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa die Vorteile des digitalen Binnenmarktes nutzen und sich in der gesamten EU das beste Angebot aussuchen können“.
Der Kommission zufolge wurden die Verbraucher durch „die illegalen Praktiken“ der Verlage daran gehindert, PC-Videospiele, die sie bei Vertriebshändlern der Verlage auf physischen Medien wie DVDs oder in digitaler Form gekauft hatten, zu aktivieren und zu spielen. „Somit wurden europäischen Verbrauchern durch diese Geschäftspraktiken die Vorteile des digitalen Binnenmarkts verwehrt, und zwar insbesondere die Möglichkeit, in verschiedenen Mitgliedstaaten das beste Angebot auszuwählen“, begründete die EU-Kommission.