Das Europäische Parlament hat das Lebensmittelabkommen zwischen der EU und China mit großer Mehrheit zugestimmt, welches im September 2020 unterzeichnet wurde. In Folge dieses Abkommens sollen 100 EU-Produkte mit geografischen Angaben (GIs) wie das Münchener Bier oder der Feta in China rechtlich “vor Nachahmungen und dem Missbrauch eines Produktnamens” geschützt werden. Im Gegensatz dazu soll die EU 100 chinesische Lebensmittelspezialitäten vor Fälschungen im Europa schützen.
Während das genannte Abkommen zwischen der EU und China als ein „wichtige vertrauensbildende Maßnahme“ begrüßt wurde, drückte das Parlament gleichzeitig seine Besorgnis über “die marktverzerrenden Praktiken chinesischer Staatsunternehmen, erzwungene Technologietransfers und andere unlautere Handelspraktiken” aus. Das Parlament sei auch “zutiefst besorgt über die berichtete Ausbeutung und Inhaftierung von Uiguren in Fabriken in China”, so das Europäische Parlament.
Dem rumänischen Berichterstatter Iuliu Winkler (EVP) zufolge sei dies das erste Wirtschafts- und Handelsabkommen, das jemals mit China unterzeichnet wurde, und habe es deshalb einen symbolischen und vertrauensbildenden Wert. “Es verspricht eine Steigerung der europäischen Agrar-Nahrungsmittelexporte nach China, die sich 2019 bereits auf einen Wert von 14,5 Milliarden Euro beliefen. Es ist auch ein gutes Zeichen für Chinas Bestreben, die Rechte an geistigem Eigentum robuster zu schützen“, so Winkler.
Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments muss das Abkommen nun durch den Rat verabschiedet werden, damit es Anfang 2021 in Kraft treten kann.