Die Europäische Kommission hat den zyprischen Käse „Halloumi/Hellim“ als geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.) eingetragen, um diesen Namen vor Nachahmung und Missbrauch in der EU zu schützen. Aus diesem Grund darf künftig nur das richtige Käseprodukt, das in Zypern unter Einhaltung der Produktspezifikation hergestellt wird, den eingetragenen Namen „Halloumi/Hellim“ tragen.
Durch die Eintragung kommen die Erzeuger dieses Käses, der weltweit für seine „charakteristische Textur, seine typische Faltung und seine Eignung zum Grillen und Braten“ bekannt ist, nun auf der gesamten Insel Zypern in den Genuss der Vorteile des Status der g.U. kommen. Damit auch die Erzeuger in der türkisch-zyprischen Gemeinschaft in vollem Umfang von diesem Schutz profitieren können, hat die Kommission außerdem eine Maßnahme verabschiedet, durch die „das Erzeugnis mit der g.U. über die Grüne Linie hinweg vertrieben werden darf, sofern der Käse und die zur Herstellung verwendete Milch allen EU-Standards für die Gesundheit von Mensch und Tier entsprechen“.
Der EU-Kommissarin für Kohäsion und Reformen Elisa Ferreira zufolge ist dieser Beschluss auch politisch gesehen von hoher Bedeutung: „Das ist ein großer Erfolg, der für die gesamte Insel Zypern politische und wirtschaftliche Bedeutung hat. Hier zeigt sich, dass für beide Seiten vorteilhafte Lösungen möglich sind und dass die Kommission bei der Lösungsfindung eine wichtige Rolle spielt. Die Umsetzung dieser Vereinbarungen im Geiste der Zusammenarbeit sollte dazu beitragen, das Vertrauen zwischen den beiden zyprischen Gemeinschaften zu stärken. Die Kommission wird sich weiterhin aktiv für eine umfassende und dauerhafte Lösung des Zypernproblems einsetzen“, so Ferreira.
Auch der für Landwirtschaft zuständige Kommissar Janusz Wojciechowski davon überzeugt, dass diese Regelung „für eine gleiche und faire Behandlung aller Erzeuger beiderseits der Grünen Linie“ sorgen wird. „Dass die Regelung allen Erzeugern in Zypern, die sich daran beteiligen wollen, offen steht, ist das Ergebnis langjähriger, geduldiger und sorgfältiger Arbeit auf allen Seiten. Diese Regelung über die Eintragung als geschützte Ursprungsbezeichnung sorgt für eine gleiche und faire Behandlung aller Erzeuger beiderseits der Grünen Linie und wird endlich gewährleisten, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher in der gesamten Europäischen Union dieses authentische zyprische Erzeugnis eindeutig identifizieren können“, hieß es in der Erklärung des zuständigen Kommissars für Landwirtschaft in der EU.