EU registriert „Verbot biometrischer Massenüberwachung“

Januar 7, 2021

Die Europäische Kommission hat ein Zeichen gegen die „biometrische Massenüberwachung“ gesetzt, indem sie eine Europäische Bürgerinitiative mit dem Titel „Zivilgesellschaftliche Initiative für ein Verbot biometrischer Massenüberwachung“ registriert hat. Die Organisatoren dieser Bürgerinitiative forderten die Kommission nachdrücklich auf, “einen Rechtsakt vorzuschlagen, um die wahllose und willkürliche Verwendung biometrischer Daten, die zu einer Massenüberwachung oder einem unzulässigen Eingriff in die Grundrechte führen kann, dauerhaft zu beenden“.

Obwohl die Kommission „eine inhaltliche Prüfung“ der genanten Bürgerinitiative zum  Zeitpunkt des Antrages noch nicht vorgenommen hatte, war sie jedoch der Auffassung, dass die Bürgerinitiative die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt und deshalb rechtlich registriert werden darf. 

Nach dieser Registrierung können die Organisatoren der Bürgerinitiative innerhalb der nächsten sechs Monate damit beginnen, Unterschriften zur Unterstützung ihres Vorschlags zu sammeln. „Sollte die Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhalten, muss die Kommission innerhalb von sechs Monaten beschließen ob sie der Aufforderung nachkommen will oder nicht“, so die Europäische Kommission. 

Die Europäische Bürgerinitiative wurde mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt und gibt den Bürgerinnen und Bürgern Europas die Möglichkeit, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen. Seit Beginn der Europäischen Bürgerinitiative im April 2012 hat die Europäische Kommission nach eigenen Angaben insgesamt 76 Initiativen registriert und 26 abgelehnt.

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