Die Europäische Kommission hat am 23. September 2020 ein neues Migrations- und Asylpaket vorgeschlagen. Der Kommission zufolge funktioniert das derzeitige System nicht mehr und in den letzten fünf Jahren hätte die EU es nicht geschafft, dieses Problem zu lösen. Um den derzeitigen Stillstand überwinden und ein „verbessertes und schnelleres Verfahren im gesamten Asyl- und Migrationssystem“ festlegen zu können, soll daher „ein berechenbares und zuverlässiges Migrationsmanagementsystem“ eingerichtet werden. Außerdem soll mit dem neuen System „ein Gleichgewicht zwischen den Grundsätzen der gerechten Aufteilung der Verantwortlichkeiten und der Solidarität“ geschaffen werden. Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, ist zuversichtlich, dass das neue Migrations- und Asylpaket die schwierigen Problemfälle rund um die Migration nach und in Europa meistern kann: „Wir schlagen heute eine europäische Lösung vor, mit der das Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere Fähigkeit, Migration als Union bewältigen zu können, wiederhergestellt werden sollen (…). Jetzt gilt es, sich der Herausforderung zu stellen, die Migration gemeinsam zu bewältigen und dabei das richtige Gleichgewicht zwischen Solidarität und Verantwortung zu finden“, so von der Leyen.
Wie das Ganze konkret funktionieren soll, hat die Europäische Kommission wie folgt skizziert: Das erste grundlegende Element des Ansatzes der Kommission zur Vertrauensbildung bestehe in „effizienteren und schnelleren Verfahren“. Das heißt „die Einführung eines integrierten Grenzverfahrens, dass erstmals ein Screening vor der Einreise umfasst. Dabei werden unter anderem alle Personen identifiziert, die die Außengrenzen der EU ohne Genehmigung überschreiten oder nach einem Such- und Rettungseinsatz ausgeschifft wurden“. Das zweite grundlegende Element des Pakets sei „die gerechte Aufteilung der Verantwortung sowie Solidarität“. Die Mitgliedstaaten sollten in Krisenzeiten „ausnahmslos solidarisch einen Beitrag leisten, um das Gesamtsystem zu stabilisieren“. Im Klartext schlägt die Kommission „ein System flexibler Beiträge der Mitgliedstaaten vor. Diese reichen von der Umverteilung von Asylbewerbern aus dem Land der ersten Einreise bis hin zur Übernahme der Rückführung von Personen ohne Aufenthaltsrecht oder auch verschiedene Formen der operativen Unterstützung“.
Um „die Schleusung von Migranten zu bewältigen, legale Zugangswege zu schaffen und die Rückübernahmeabkommen und -vereinbarungen wirksam umzusetzen“ soll außerdem „gezielte und für beide Seiten vorteilhafte Partnerschaften mit Drittstaaten“ geschlossen werden. Um ein gemeinsames EU-Rückkehrsystem entwickeln zu können sei auch „ein wirksamerer Rechtsrahmen“ erforderlich. Das neue Paket umfasst außerdem „Vorschläge für eine gemeinsame Migrationssteuerung mit einer verbesserten strategischen Planung, um sicherzustellen, dass die Politik der EU und diejenige der Mitgliedstaaten aufeinander abgestimmt sind“.
Vor die „Verbesserung des Außengrenzenmanagement“ soll ab dem 1. Januar 2021 „eine ständige Reserve der Europäischen Grenz- und Küstenwache eingesetzt werden, die im Bedarfsfall zur zusätzlichen Unterstützung mobilisiert werden kann“, so die Kommission.
Quelle: Die Europäische Kommission