DÜSSELDORF. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat am Donnerstag Berufung gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 15. November 2018 eingelegt. Laut Landesregierung könne mit den geplanten und vorgelegten Maßnahmen zur Senkung der Luftbelastung wesentlich beigetragen werden. Daher seien die Fahrverbote angesichts der absehbaren Einhaltung der Grenzwerte unverhältnismäßig.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte mit seinen verkündeten Urteilen die NRW-Landesregierung dazu verurteilt, in Essen ein zonenbezogenes Fahrverbot einzurichten. Davon soll auch eine Teilstrecke der viel befahrenen A 40 erfasst werden. Für Gelsenkirchen fordert das Verwaltungsgericht ein streckenbezogenes Fahrverbot. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hatte das Verwaltungsgericht die Berufung zugelassen.