BERLIN. VW-Kunden, die sich der Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und des ADAC anschließen wollen, können das voraussichtlich noch im November tun. „Wir rechnen mit der letzten Novemberwoche „, sagte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Braunschweig dem Tagesspiegel.
Nach Einschätzung der Sprecherin wird es dann das Klageregister geben, in das sich Verbraucher eintragen können. Das Klageregister wird zwar beim Bundesamt für Justiz geführt, allerdings muss das Oberlandesgericht Braunschweig grünes Licht geben. „Die Musterfeststellungsklage gegen VW inzwischen zugestellt“, betonte die Sprecherin. Ab Zustellung läuft eine zweiwöchige Prüffrist, während der das Gericht die Voraussetzungen der Klage prüft und anschließend das Bundesamt für Justiz informiert.