Bislang haben nur Griechenland, Ungarn und Finnland die neuen EU-Telekommunikationsvorschriften in nationales Recht umgesetzt. Dies teilte die Europäische Kommission anlässlich ihres Vertragsverletzungs-verfahrens mit, den sie gegen 24 Mitgliedstaaten wegen der Nichtumsetzung der neuen EU-Telekommunikationsvorschriften eingeleitet hat.
Um den europäischen Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation zu modernisieren hatte die EU 2018 den „Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation“ vorgeschrieben und den Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit gegeben, um diese Vorschriften umzusetzen. Diese Frist für die Umsetzung des Kodex in nationales Recht endete am 21. Dezember 2020.
Der Europäischen Kommission zufolge haben bisher jedoch nur Griechenland, Ungarn und Finnland Brüssel mitgeteilt, dass „sie alle erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie getroffen und damit ihre Umsetzung vervollständigt“ haben, während alle anderen 24 Mitglieder den genannten Kodex in nationales Recht noch nicht umsetzen konnten.
Laut der EU-Kommission soll durch die Umsetzung des Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation „die Wahlmöglichkeiten und Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher verbessert und die Qualität der Dienste sichergestellt werden“. Der Kodex gewährleiste auch höhere Standards für Kommunikationsdienste, einschließlich effizienterer und leichter zugänglicher Notrufverbindungen, so die EU.
Weil die Kommission gegen 24 Mitgliedstaaten den Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat, müssen diese Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, nun innerhalb von zwei Monaten darauf reagieren.