Harter Lockdown zur Weihnachtszeit

Dezember 14, 2020
Bild von Alexandra_Koch auf Pixabay

Die Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) beschließen einen harten Lockdown. Ab Mittwoch dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021, soll im gesamten Bundesgebiet das öffentliche Leben heruntergefahren werden.

Die Maßnahmen, die zum 2. November beschlossen und zum 25. November verlängert wurden, haben „nicht gereicht“, sagte Angela Merkel bei der Pressekonferenz. Die strengeren Maßnahmen begründete die Kanzlerin mit „steigenden Fallzahlen und einem exponentiellen Wachstum“. Darüber hinaus seien „sehr viele Tote zu beklagen“ und es gelte „eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden“, so Angela Merkel. Das Ziel sei es außerdem, die Inzidenz auf unter 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner zu senken, um die Kontaktverfolgung wieder zu ermöglichen.

Der Beschluss sieht Schließungen im Einzelhandel sowie Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege wie Friseure vor. Geschäfte des täglichen Bedarfs bleiben dagegen weiterhin geöffnet. Darunter sind Lebensmittelgeschäfte, Wochenmärkte für Lebensmittel, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen. Der Gastronomiebetrieb beschränkt sich auf „die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen“, da der Verzehr vor Ort weiterhin untersagt ist.

Laut dem Beschluss sollen Schulen in diesen Zeitraum grundsätzlich schließen oder die Präsenzpflicht aussetzen. Es soll stattdessen „eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten“ werden. In Kindertagesstätten soll ähnlich verfahren werden. Für die betroffenen Eltern will der Bund „zusätzliche Möglichkeiten schaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen“.

Die persönlichen Kontakte sollen auf 5 Personen aus maximal 2 Hausständen beschränkt werden. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen. Der Beschluss ermöglicht über die Weihnachtstage treffen mit mehr als 5 Personen aus „vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen“, vorausgesetzt es handelt sich um den engsten Familienkreis. Über Silvester und Neujahr soll ein bundesweites Versammlungsverbot gelten. Des Weiteren ist Verkauf von Raketen und Böllern untersagt. Es gelte, die hohe Verletztenanzahl über Silvester für die Kliniken, die bereits in Teilen an der Belastungsgrenze arbeiten, zu vermeiden. „Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter strengen Voraussetzungen zulässig.“

In Pflege- und Altenheimen soll es ab sofort zu Pflichttests auf das Coronavirus geben. „In Regionen mit erhöhter Inzidenz soll der Nachweis eines aktuellen negativen Coronatests für die Besucherinnen und Besucher verbindlich werden.“

Auch will der Bund die Finanzhilfen für „Unternehmen, Soloselbstständige und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe erhöhen“. Dafür sei die „verbesserte Überbrückungshilfe III“ vorgesehen, „die Zuschüsse zu den Fixkosten vorsieht“. Außerdem sollen „verbesserte Konditionen und ein höherer monatlicher Zuschuss von maximal 500.000 Euro für die von den Schließungen betroffenen Unternehmen“ bereitgestellt werden.

„Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden“ im Kontext der „weiteren Infektionsentwicklung am 5. Januar 2021 erneut beraten und über die Maßnahmen ab 11. Januar 2021 beschließen“.

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