Laut der aktuellen Pressemitteilung des NRW-Schulministeriums sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
An Grundschulen gilt sowohl auf dem Schulgelände als auch im Schulgebäude eine Maskenpflicht. In der Unterrichtsklasse können die Schüler/-innen an ihren festen Sitzplätzen die Masken abnehmen. Können Lehrer/-innen den Mindestabstand von 1,5 m nicht einhalten, sind sie verpflichtet auch im Unterricht eine Maske zu tragen.
An weiterführenden und berufsbildenden Schulen gilt die Maskenpflicht neben Schulgelände und Schulgebäude auch in den Unterrichts- und Kursräumen. Für Lehrkräfte gilt ebenfalls eine Maskenpflicht, wenn ein Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Diese Maßnahmen gelten vorerst bis zum 31. August 2020.
Das NRW-Schulministerium will den 5500 Schulen in NRW eine Millionen Masken zur Verfügung. Zudem will NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer 350 Millionen Euro in digitale Medien an Schulen investieren.