WIEN/DÜSSELDORF. Das Parlament in Österreich hat ein Kopftuchverbot an Grundschulen beschlossen. Das Gesetz untersagt das „Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist.“ Das Verbot gilt vor allem für das islamische Kopftuch. Die jüdische Kippa oder die Patka der Sikhs sind nicht betroffen. Nach dem Beschluss in Österreich werden auch in Deutschland wieder Stimmen laut.
Das mit den Stimmen der Regierungskoalition aus ÖVP und FPÖ verabschiedete Gesetz hat jedoch keine Zweidrittelmehrheit erreicht . Damit besteht die Möglichkeit, Klage beim österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) einzureichen. Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) kündigte am Donnerstag an, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Dabei sprach IGGÖ-Präsident Ümit Vural von einem „schwarzen Tag der Demokratie“. Das Verbot führe zur Segregation und diene „ausschließlich zur Diskriminierung muslimischer Mädchen“, so Vural.
Die österreichische Regierung begründet das Gesetz als Maßnahme gegen den politischen Islam. Der ÖVP Abgeordnete Rudolf Taschner hält das Kinderkopftuch für ein politisches „Symbol der Unterdrückung“. Es gehe darum, den Kopf freizuhalten und die Mädchen von der Zumutung einer Unterwerfung zu befreien.
Verstöße sind von Schulen an die zuständigen Behörden zu melden. Kommen die Eltern bzw. die Schüler den Forderungen nicht nach, sind Geldstrafen von bis zu 440 Euro vorgesehen. Dadurch werden „junge muslimische Mädchen aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit kriminalisiert“, kritisierte die österreichische Bundesjugendvertretung (BJV) auf der anderen Seite. Der Vorsitzender der BJV, Derai Al Nuaimi, erinnerte daran, dass das Gesetz „eindeutig gegen die Rechte von Kindern verstößt, zu deren Einhaltung sich Österreich mit der Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet hat.“
Die Opposition äußerte ebenfalls Kritik an dem Verbot und wirft der Regierung „populistische Symbolpolitik“ gegen eine religiöse Minderheit vor.
Im TV-Duell der Spitzenkandidaten äußerten sich die Europapolitiker Manfred Weber und Frans Timmermans auch zu dem Vorgehen in Österreich. Vor allem der Sozialdemokrat Timmermans kritisierte Österreichs Kanzler Kurz für das mit der FPÖ gemeinsam initiierte Gesetz und kanzelte es als Symbolpolitik ab. Manfred Weber erinnerte an die Freiheiten in der EU und bezeichnete den Kopftuchzwang für Kinder als „schwierige Frage“.
Das Verbot führe zur Segregation und diene „ausschließlich zur Diskriminierung muslimischer Mädchen“, so Ümit Vural (IGGÖ).
Das Gesetz sorgt auch in Deutschland für Reaktionen. Nun fordert Annette Widmann-Mauz (CDU), Bundesbeauftragte für Integration, ein Kopftuchverbot an deutschen Grundschulen zu prüfen. Der „Bild-Zeitung“ sagte sie, dass „kleine Mädchen Kopftuch tragen, ist absurd – das sehen auch die meisten Muslime so. Alle Maßnahmen, die Mädchen davor schützen – vom Elterngespräch bis zum Verbot – sollten geprüft und angegangen werden.“
Noch letztes Jahr kritisierte sie den Vorschlag, nachdem NRW-Landesintegrationsminister Joachim Stamp und Staatssekretärin Serap Güler ein Kopftuchverbot für unter 14-Jährige für Nordrhein-Westfalen in Betracht gezogen hatten. Damals argumentierte Widmann-Mauz, dass das Problem so nicht zu lösen sei und äußerte verfassungsrechtliche Bedenken.
In der aktuellen Debatte äußern Rechtsexperten und der wissenschaftliche Dienst des Bundestages ebenfalls verfassungsrechtliche Bedenken. Ein derartiges Gesetz könnte gegen die im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit verstoßen. Des Weiteren sieht das Grundgesetz die Verantwortung für die religiöse Erziehung des Kindes bis zum 14. Lebensjahr bei den Eltern. Deshalb kann laut Experten mit Verfassungsklagen fest gerechnet werden, sollte ein Bundesland ein derartiges Gesetz auf den Weg bringen.
Die Chefin der Bundes-CDU, Annegret Kramp-Karrenbauer, hält die Debatte für berechtigt. In der Funke-Mediengruppe sprach sie sich gegen das Tragen von Kopftüchern in Kindergärten und Grundschulen aus.
Neben der weitgehenden Unterstützung der eigenen Partei kann Integrationsbeauftragte Widmann-Mauz auch auf parteiübergreifende Unterstützung hoffen. So befürwortet SPD-Familienpolitikerin Leni Breymaier (MdB) ebenfalls ein Verbot. Für sie sei es „keine religiöse, sondern eine Frage der Gleichstellung.“
Auch Lehrerverbände befürworten das Verbot. Laut Heinz-Peter Meidinger, Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, seien „Kopftücher in der Schule integrationsfeindlich, weil sie bereits in Kindergärten und Grundschulen zur äußerlichen Abgrenzung beitragen“, sagte er der „Bild-Zeitung“. Dementgegen spricht Justizministerin Katarina Barley (SPD) in der F.A.Z. von „Zweifeln, ob eine Verbotsdebatte da hilft.“ Auch Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien (CDU) räumt rechtliche Bedenken ein.
SPD-Familienpolitikerin Leni Breymaier (MdB) befürwortet ebenfalls ein Verbot. Für sie sei es „keine religiöse, sondern eine Frage der Gleichstellung.“
Marcus Weinberg, familienpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, verwies in der „Bild-Zeitung“ auf „das im Grundgesetz verankerte Recht, seine Religion frei ausüben zu können.“
Weiter kritisiert er, dass das „pauschale Verbot eines Kopftuches“ die Mädchen, die sich freiwillig für das Tragen eines Kopftuches als Zeichen ihrer Religion entschieden haben, benachteiligen würde.
Bislang gibt es hinsichtlich des Grundes der Verschleierung der Kinder in Deutschland oder Österreich keine zuverlässigen Zahlen. Die Gesamtanzahl der Kinder, die ein Kopftuch tragen, ist ebenso unbekannt.
Verbots-Befürworter argumentieren mit besseren Integrationschancen und Chancengleichheit. Allerdings gibt es hierzu keine haltbaren Anhaltspunkte, die das belegen. Die Wahrscheinlichkeit, das Kopftuch abzunehmen, sinkt jedoch, je früher es aufgesetzt und folglich länger getragen wird. Das wiederum kann die Integration in den Arbeitsmarkt beeinträchtigen, denn laut einer Studie werden arbeitsuchende Frauen wegen ihres Kopftuches benachteiligt.
Weiter kritisiert Marcus Weinberg (CDU), dass das „pauschale Verbot eines Kopftuches“ die Mädchen, die sich freiwillig für das Tragen eines Kopftuches als Zeichen ihrer Religion entschieden haben, benachteiligen würde.
Laut einiger Experten wird das Thema größer gemacht, als es eigentlich ist. Andererseits warnen sie auch davor, dass die Prüfung derartiger Gesetzesinitiativen, aber auch schon die aufgeheizte Debatte darüber, zu einer verstärkten Stigmatisierung jugendlicher Mädchen mit Kopftuch führen kann.
Zur Untersuchung u.a. dieser Fragen hat die NRW-Landesregierung, neben ein in Auftrag gegebenes Gutachten, einen „Expertenrat“ ins Leben gerufen, um einen Dialog zwischen relevanten gesellschaftlichen Akteuren zu schaffen. Die erste Sitzung soll am 1. Juli 2019 stattfinden.