Der Doppel-Pass soll die Regel werden. Die Antragsteller sollen ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit prinzipiell behalten dürfen. Bisher war das nur in Ausnahmefällen möglich.
Anlässlich des Gesetzesentwurfs den Innenministerin Nancy Faeser (SPD) Anfang des Jahres vorgelegt hat, soll das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) modernisiert werden. In dem Entwurf heißt es, dass die bisherige Regelung des StAG nicht mehr der Praxis entspricht. Zugewanderte sollen mit der Reform nicht mehr dazu gezwungen werden „einen Teil ihrer Identität aufzugeben“.
Mit ca. 2,9 Mio. Doppelstaatlern laut Mikrozensus ist die doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland die Ausnahme. Das ist ca. 3,5% der Bevölkerung. Das Statistische Bundesamt indes geht von einer viel höheren Zahl aus. Die meisten Menschen mit der doppelten Staatsbürgerschaft stammen aus Polen, Russland und der Türkei.
Gastarbeiter die vor Juni 1974 eingewandert sind, sollen es besonders leicht haben. Sie sollen nicht mehr einem schriftlichen Test zur sprachlichen Eignung unterzogen werden, sondern ein mündlicher Test soll ausreichen. Experten rechnen mit einer deutlichen Steigerung der Anträge auf Einbürgerung.
Zur Erleichterung des Staatsbürgerschaftsrechts gehört auch, dass die Aufenthaltsdauer von acht Jahren auf fünf Jahre verkürzt werden soll. Besondere Integrationsleistungen der Antragsteller kann sogar dazu führen, dass sie nach nur drei Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen. Als besondere Integrationsleistung können sehr gute Sprachkenntnisse gelten.
Voraussetzung für die erleichterte Einbürgerung ist, dass die Antragsteller den Lebensunterhalt für sich und ihre Familie nicht mit Sozialleistungen bestreiten.
Über die Änderung des StAG sagte Nancy Faeser (SPD): „Wie wollen, dass Menschen, die Teil unserer Gesellschaft geworden sind, unser Land auch demokratisch mitgestalten können.“ Sie betonte, dass die Einbürgerung die Integration stärke. Kanada zeige beispielhaft, wie man mit der Erleichterung der Einbürgerung qualifizierte Fachkräfte gewinnt. Mit der Einbürgerung ist es nicht nur möglich an politischen Wahlen teilzunehmen, sondern auch für öffentliche Ämter zu kandidieren.
Kritik am Entwurf von FDP, CDU und AfD
Auf Drängen der FDP wurde der Gesetzesentwurf nachgeschärft. Bestimmte Straftaten sollen die Einbürgerung ausschließen, dazu gehören rassistische, menschenverachtende und antisemitische Straftaten. Auf Anfrage muss die Staatsanwaltschaft die Einbürgerungsbehörde über jene Taten informieren. Der FDP Innenexperte Stephan Thomae sagt: „Besonders wichtig ist das klare Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und unseren liberalen Werten.“ Diesbezüglich unterstützt Stephan Thomae die Prüfungen und Sicherheitsabfragen.
„Das darf nicht zum Gesinnungstest werden“ fordert der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland Gökay Sofuoglu, der betont, dass die Menschen schon heute bei ihrer Einbürgerung sich zum Grundgesetz bekennen.
Auch die Union kritisiert die Erleichterungen des StAG. Unions-Innenexperte Alexander Throm (CDU) warnte, dass durch die Reform das Risiko steige nicht integrierte Personen vorschnell einzubürgern.
AfD-Innenpolitiker Gottfried Curio kritisierte ebenfalls die Erleichterung des StAG. Er kritisierte, dass die Reform die längst „anwachsende Rekordeinwanderung“ weiter anheben werde.
Verglichen mit anderen europäischen Ländern bürgert Deutschland nicht viele Menschen ein. Dies wurde an der Zahl der Menschen gemessen, die in Deutschland ohne die deutsche Staatsbürgerschaft leben. Laut Eurostat und dem österreichischen Integrationsbericht hat Schweden mit 8,6% die höchste Einbürgerungsrate und Litauen mit 0,2% die niedrigste Einbürgerungsrate. Deutschland hat eine Einbürgerungsrate von 1,1%. Ende 2021 lebten in Deutschland ca. 10,7 Mio. Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft. Davon leben 5,7 Mio. seit mindestens zehn Jahren in Deutschland.