Der Koalitionsvertrag: Aktuelles und Migration

April 20, 2025
Bild: Düsseldorfer Allgemeine

CDU, CSU und SPD wollen sich auf einen Koalitionsvertrag einigen. Das sind die aktuellen Hintergründe und Entwicklungen zum Koalitionsvertrag. 

CDA: Karl-Josef Laumann als Gesundheitsminister

Der CDU-Arbeitnehmerflügel schlägt den nordrhein-westfälischen Sozialminister Karl-Josef Laumann als künftigen Bundesgesundheitsminister vor. Laumann ist seit 2017 Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW. Er hat die Krankenhausreform organisiert. Dennis Radtke, Vorsitzender der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft Deutschlands (CDA), bezeichnete Karl-Josef Laumann als den „perfekten Kandidaten“. 

Steuererhöhungen nicht ausgeschlossen

Lars Klingbeil schließt Steuererhöhungen nicht aus. Laut Koalitionsvertrag sind Steuererhöhungen nicht vorgesehen. Friedrich Merz sagte zuvor in einer Fernsehsendung, dass es keine Steuererhöhungen geben wird. Merz fügte jedoch hinzu:„Man soll nie ‚nie‘ sagen.“

Ostergrüße von Friedrich Merz

In einer Videobotschaft zu Ostern wirbt Friedrich Merz für den Koalitionsvertrag. Er bezeichnet den Koalitionsvertrag als das Ergebnis „harter Arbeit“ und „eines neuen Vertrauens zwischen den demokratischen Kräften der politischen Mitte“. Er sagte auch, dass Deutschland wieder stärker, sicherer, gerechter und moderner werden soll. 

Das will er mit Investitionen in die Industrie und mit steuerlichen Entlastungen für den Mittelstand und auf eine verlässliche Energieversorgung schaffen. Friedrich Merz wirbt in dem Video auch für das Miteinander und den Gemeinsinn. 

Migration und Integration im Koalitionsvertrag

Laut Koalitionsvertrag bleibt das Grundrecht auf Asyl unangetastet. Qualifizierte Einwanderung in den Arbeitsmarkt soll attraktiv gemacht werden, während die Einwanderung in die Sozialsysteme deutlich reduziert werden sollen. Migration soll geordnet und gesteuert werden. Irreguläre Migration soll zurückgedrängt werden. 

Freiwillige Aufnahmeprogramme, wie etwa aus Afghanistan, sollen beendet werden. Der Familiennachzug soll zunächst für zwei Jahre ausgesetzt werden. Härtefälle sollen davon unberührt bleiben. Danach wird eine weitere Aussetzung des Familiennachzugs geprüft werden. 

Es werden weitere Migrationsabkommen geschlossen werden. Im Rahmen der Migrationsabkommen werden Rückführungen mit den Herkunftsstaaten erweitert werden. Die Westbalkan-Regelung wird auf 25.000 Personen pro Jahr begrenzt werden. 

Grenzschutz und Zurückweisung an den Grenzen

In Zusammenarbeit mit den europäischen Nachbarn sollen an den Grenzen Zurückweisungen vorgenommen werden. Alle rechtsstaatlichen Maßnahmen sollen ergriffen werden, um die irreguläre Migration zu vermindern. Die Grenzkontrollen sollen fortgesetzt werden. Die europäische Grenzschutzagentur Frontex soll gestärkt werden, um beim Grenzschutz und bei Rückführungen besser agieren zu können.

Erweiterung der Liste sicherer Herkunftsstaaten

Es wird fortlaufend geprüft, welche Länder als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden können. Die Möglichkeiten der GEAS-Reform sollen genutzt werden. Zu Beginn werden Algerien, Indien und Marokko als sichere Herkunftsstaaten eingestuft. Herkunftsstaaten, deren Anerkennungsquote seit mindestens 5 Jahren unter 5% liegen, sollen als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden. 

Die GEAS Reform soll noch 2025 ins nationale Recht umgesetzt werden und auf nationaler Ebene weiterentwickelt werden. 

Um Rückführungen und Verbringungen zu ermöglichen, soll auf europäischer Ebene das Verbindungselement gestrichen werden. 

Ausweisung und Rückführung

Es wird geprüft, ob jemand ausgewiesen werden soll, wenn er öffentlich zur Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung auffordert. Die Freiheitsstrafe bei schweren Straftaten führt zur Ausweisung.

Insbesondere gilt dies bei Straftaten gegen Leib und Leben, gegen die sexuelle Selbstbestimmung, bei Volksverhetzung, bei antisemitisch motivierten Straftaten und bei Widerstand, sowie bei tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte. 

Rückführungsoffensive und Herkunftsländer

Die freiwillige Rückkehr abgelehnter Asylbewerber soll unterstützt werden mit Anreizen und Rückkehrberatung. Wenn die Rückkehr nicht freiwillig geschieht, wird die Ausreisepflicht staatlich durchgesetzt. 

Damit die Zahl der Rückführungen steigt, wird die Bundesregierung umfangreiche Gesetze erarbeiten. Der verpflichtend beigestellte Rechtsbeistand für Asylbewerber wird abgeschafft. Die Bundespolizei soll ausreisepflichtige Personen vorübergehend in Haft oder Ausreisegewahrsam zu nehmen, um die Abschiebung sicherzustellen. 

Ausreisepflichtige Gefährder und Täter schwerer Straftaten sollen in einen dauerhaften Ausreisearrest kommen. Damit die Abschiebehaft möglich wird, sollen alle Kapazitäten ausgeschöpft werden. Straftätern soll der Schutzstatus konsequent aberkannt werden. 

Der Bund wird die Unterstützung der Bundesländer bei der Beschaffung von Reisepapieren und bei der Umsetzung von Rückführungen weiter ausbauen. Die Überstellungen nach der Dublin – bzw. der Asyl-Migrationsmanagementverordnung soll von einer zentralen Stelle beim Bund organisiert werden, damit sie gesteigert werden können. 

Eventuell werden Bundesausreisestellen eingerichtet werden, damit die Ausreisen beschleunigt werden. Flugunternehmen werden verpflichtet Rückführungen zu befördern. Beginnend mit Straftätern und Gefährdet soll nach Afghanistan und Syrien abgeschoben werden. 

Die Leistungen für Ausreisepflichtige sollen konsequent eingeschränkt werden. 

Integration fördern

Bund, Länder und Kommunen werden besser zusammenarbeiten für die Integration. Integration soll besser umgesetzt und stärker gefordert werden.

Integrationskurse, Sprach-Kitas und Startchancen-Programme sollen die Integration von Anfang an gestalten. Eine Integrationsvereinbarung soll die Rechte und Pflichten der Schutzberechtigten regeln. 

Es sollen konkrete Schritte zur Arbeitsmarktintegration gemacht werden. Dabei wird sich an dem SGB II orientiert. Die Wohnsitzregelung soll zur Regel werden. Geflüchtete Frauen und Opfer von häuslicher Gewalt sollen besser geschützt werden. 

Bleiberechte

Es wird ein befristete Aufenthaltstitel geschaffen für geduldete Ausländer, die

  • gut integriert sind,
  • über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen,
  • durch ein bestehende, sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis seit 12 Monaten, ihren Lebensunterhalt überwiegend sichern,
  • deren Identität geklärt ist,
  • die nicht straffällig geworden sind,
  • die sich zum 31.12.2024 seit mindestens 4 Jahren ununterbrochen in Deutschland aufgehalten haben
  • und die, die Voraussetzungen von §§ 25a, b Aufenthaltsgesetz noch nicht erfüllen.

Schnellere Asyl- und Gerichtsverfahren 

Die Migrationsverwaltung wird mit Nachdruck digitalisiert. Das Aufenthaltsgesetz soll überarbeitet und entbürokratisiert werden. Sowohl Asylverfahren als auch verwaltungsgerichtliche Verfahren sollen somit deutlich beschleunigt werden.

Es sollen besondere Verwaltungsgerichte für Asylrechtssachen ermöglicht werden. Ein Einreise- und Aufenthaltsverbot soll grundsätzlich angeordnet werden nach einer Ausweisung oder einer Abschiebung. 

Die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung soll überarbeitet werden. Die Einbürgerung nach drei Jahren soll abgeschafft werden. Das Staatsbürgerschaftsrecht soll reformiert werden. 

Flüchtlinge mit Aufenthaltsrecht sollen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzt erhalten, wenn sie bedürftig sind. Die Bedürftigkeit muss durch eine Vermögensprüfung nachgewiesen werden. Die Kosten für die Vermögensprüfungen 

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