Ab heute ist es soweit. Großbritannien ist nicht mehr offizielles Mitglied der Europäischen Union.
Nach einer Übergangsphase bis Ende 2020, steht das Vereinigte Königreich auf eigenen Füßen. Bis dahin soll ein Freihandelsabkommen mit der EU ausgehandelt werden, dass zumindest die wirtschaftlichen Beziehungen nach 2020 regelt. Bis dahin bleiben die Briten Bestandteil des Binnenmarktes und der Zollunion.
Tags zuvor gaben die Spitzenvertreter der EU-Institutionen Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, der Ratspräsident Charles Michel und der Parlamentspräsident David Sassoli in Brüssel ein Statement für die Zukunft nach dem Brexit ab. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen beteuerte, eine „bestmögliche Partnerschaft“ zu wollen aber stellte gleichzeitig klar, dass Europa seine eigenen Prioritäten verfolge und Großbritannien nun ein Drittstaat sei.
In Anbetracht zukünftiger Beziehungen sei mit „fairen und harten“ Verhandlungen zu rechnen, da Europa „ganz entschlossen seine Interessen verteidigen wird“. Dazu gehört auch der Binnenmarkt, denn „nur wer die Regeln des Binnenmarktes anerkennt, kann auch den vollen Nutzen des gemeinsamen Marktes ziehen“. Damit dürfte feststehen: Drittstaaten wie Großbritannien wolle man nicht die gleichen Vorzüge gewähren wie EU-Mitgliedsstaaten.
Am Montag, den 3 Februar, wird die Kommission den Entwurf der Verhandlungsrichtlinien für die zukünftigen Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich vorstellen und dem Rat vorlegen.