Corona-Maßnahmen an NRW-Schulen

Laut der aktuellen Pressemitteilung des NRW-Schulministeriums sind folgende Maßnahmen vorgesehen: An Grundschulen gilt sowohl auf dem Schulgelände als auch im Schulgebäude eine Maskenpflicht. In der Unterrichtsklasse können die Schüler/-innen an ihren festen Sitzplätzen die Masken abnehmen. Können Lehrer/-innen den Mindestabstand von 1,5

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