Die EU-Kommission rügt Ungarn und Portugal
Wegen mangelhafter Anwendung des EU-Asylrechts hat die Europäische Kommission gegen Ungarn und Portugal weitere Schritte im Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die Kommission wirft beiden EU-Mitgliedstaaten vor die Asylverfahrensrichtlinie aus dem Jahr 2013, die die gemeinsame Verfahrensgarantie für die Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz